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   FG Köln, 17.12.2002 - 8 K 9351/98   

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https://dejure.org/2002,4817
FG Köln, 17.12.2002 - 8 K 9351/98 (https://dejure.org/2002,4817)
FG Köln, Entscheidung vom 17.12.2002 - 8 K 9351/98 (https://dejure.org/2002,4817)
FG Köln, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 8 K 9351/98 (https://dejure.org/2002,4817)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 38 Abs. 1 Satz 2
    Zuschüsse zu Spar- und Aktienkaufplänen, Aktienoptionen und Aktienwertsteigerungsrechte an anderen konzernangehörigen Gesellschaften als Arbeitslohn einer inländischen Körperschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmer: - Zuschüsse zu Spar- und Aktienkaufplänen, Aktienoptionen und Aktienwertsteigerungsrechte an anderen konzernangehörigen Gesellschaften als Arbeitslohn einer inländischen Körperschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einordnung von Zuschüssen zu Sparkaufplänen, Aktienkaufplänen, Aktienoptionen und Aktienwertsteigerungsrechte an anderen konzernangehörigen Gesellschaften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 571
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 30.05.2001 - VI R 123/00

    Rabattfreibetrag für Mitarbeiter in Agenturen - Was Agenturinhaber wissen müssen

    Auszug aus FG Köln, 17.12.2002 - 8 K 9351/98
    Voraussetzung ist dann, dass der Dritte den Vorteil für eine Beschäftigung des Begünstigten gewährt hat, dieser Vorteil deshalb als Frucht der Arbeitsleistung für den Arbeitgeber zu betrachten ist, dass es sich bei dem Vorteil um üblicherweise von einem Dritten gezahlten Arbeitslohn handelt und der Arbeitgeber in den Vorgang der Vorteilsgewährung eingeschaltet war oder die Arbeitnehmer den Arbeitgeber über die Vorteile unterrichtet haben (vergl. zum Ganzen: BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BStBl II 2002, 230).

    Denn der Arbeitgeber ist nicht befugt, Besteuerungsgrundlagen zu Lasten Dritter - nämlich seiner Arbeitnehmer - zu schätzen (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, BStBl II 1999, 323; BFH-Urteil BFH/NV 2001, 1482).

  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

    Auszug aus FG Köln, 17.12.2002 - 8 K 9351/98
    Aus diesem Grunde ist der Fall auch nicht mit einem solchen vergleichbar, in denen ein Dritter im Auftrag des Arbeitgebers lohnsteuerliche Vorteile gewährt (vergl. dazu BFH-Urteil vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BStBl II 1993, 687).
  • BFH, 28.06.2007 - VI R 45/02

    Lohnzahlungen Dritter - Abschluss verbilligter Versicherungen bei

    Auszug aus FG Köln, 17.12.2002 - 8 K 9351/98
    Die Revision wird mit Rücksicht auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren VI R 45/02 wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
  • BFH, 24.01.2001 - I R 119/98

    Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn

    Auszug aus FG Köln, 17.12.2002 - 8 K 9351/98
    Entsprechend hat der BFH im von der Klägerseite aufgeführten Urteil vom 24. Januar 2001 (I R 119/98, BStBl II 2001, 512) zur Frage der Besteuerung von Aktienoptionen als Arbeitslohn entschieden, dass bei der Gewährung des Optionsrechts von einem Dritten - dort einer ausländischen Konzernobergesellschaft - der Arbeitgeber - dort eine inländische Konzerntochtergesellschaft - nicht zum Einbehalt der bei der Ausübung des Optionsrechts auf die Zuwendung entfallenden Lohnsteuer gemäß § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG verpflichtet ist, wenn er keine konkrete Kenntnis von dieser Zuwendung hat.
  • BFH, 10.05.2001 - I S 3/01

    VZ

    Auszug aus FG Köln, 17.12.2002 - 8 K 9351/98
    Abgesehen davon, dass diese Informationsverschaffung - wie die Klägerin zurecht geltend macht - nur auf faktischer Grundlage gelingen kann, weil nicht ersichtlich ist, wie sich die Klägerin von ihrer Muttergesellschaft rechtlich entsprechende Informationen beschaffen können soll, wenn sie ihr von der Konzernmuttergesellschaft etwa verweigert würden (vergl. dazu BFH-Beschluss vom 10. Mai 2001 I S 3/01, BFH/NV 2001, 957), ist dies nach Auffassung des Senats für die Begründung der Lohnsteuerabzugsverpflichtung nicht ausreichend.
  • BFH, 24.10.1997 - VI R 23/94

    Lohnsteuerabzug bei Trinkgeldern

    Auszug aus FG Köln, 17.12.2002 - 8 K 9351/98
    Denn der Arbeitgeber ist nicht befugt, Besteuerungsgrundlagen zu Lasten Dritter - nämlich seiner Arbeitnehmer - zu schätzen (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, BStBl II 1999, 323; BFH-Urteil BFH/NV 2001, 1482).
  • BFH, 08.11.1996 - VI R 100/95

    Kein Rabattfreibetrag bei Personalrabatten, die den Arbeitnehmern von

    Auszug aus FG Köln, 17.12.2002 - 8 K 9351/98
    Wäre alleine die Konzernzugehörigkeit ausreichendes Kriterium für die Annahme von unechten Lohnzahlungen eines Dritten, wäre zudem die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage, ob Vorteile einer Konzerngesellschaft nach § 8 Abs. 3 EStG steuerfrei sein können (vergl. dazu BFH-Urteil vom 8. November 1996 VI R 100/95, BStBl II 1997, 330) nicht verständlich.
  • BFH, 21.06.1989 - VI R 31/86

    Der Erlaß eines weiteren Haftungsbescheids auf Grund einer erneuten Außenprüfung

    Auszug aus FG Köln, 17.12.2002 - 8 K 9351/98
    Dabei kann dahinstehen, ob es dem Beklagten möglich war, den streitgegenständlichen Haftungsbescheid zu erlassen, nachdem er für den Haftungszeitraum 1989 und 1990 bereits zuvor Haftungsbescheide erlassen hatte (vergl. BFH-Urteil vom 17. Februar 1995 VI R 52/94, BStBl II 1995, 555 einerseits und BFH-Urteil vom 21. Juni 1989 VI R 31/86, BStBl II 1989, 909 andererseits; vergl. auch Klein/Rüsken, AO, 5. Auflage, § 173 Rz. 155-157).
  • BFH, 17.02.1995 - VI R 52/94

    Änderungssperre für Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers nach vorbehaltloser

    Auszug aus FG Köln, 17.12.2002 - 8 K 9351/98
    Dabei kann dahinstehen, ob es dem Beklagten möglich war, den streitgegenständlichen Haftungsbescheid zu erlassen, nachdem er für den Haftungszeitraum 1989 und 1990 bereits zuvor Haftungsbescheide erlassen hatte (vergl. BFH-Urteil vom 17. Februar 1995 VI R 52/94, BStBl II 1995, 555 einerseits und BFH-Urteil vom 21. Juni 1989 VI R 31/86, BStBl II 1989, 909 andererseits; vergl. auch Klein/Rüsken, AO, 5. Auflage, § 173 Rz. 155-157).
  • FG Köln, 21.10.1998 - 11 K 1662/97

    Erzielter Gewinn aus erhaltenen Optionsrechten auf den späteren Erwerb von Aktien

    Auszug aus FG Köln, 17.12.2002 - 8 K 9351/98
    Es handele sich zum einen - wie sich auch aus einem Urteil des FG Köln in Sachen 11 K 1662/97 ergebe - nicht um einen "üblicherweise" von einem Dritten für eine Arbeitsleistung gezahlten Arbeitslohn.
  • FG Niedersachsen, 28.01.1999 - XI 641/97

    Vom Arbeitgeber gewährte Preisvorteile im Mitarbeiterverkauf als

  • BFH, 28.03.1958 - VI 233/56 S

    Pauschalzuweisungen an eine dem Betrieb angegliederte Unterstützungskasse als

  • BFH, 27.01.1961 - VI 249/60 U

    Steuerfreiheit von Erholungsbeihilfen aus einer selbständigen Unterstützungskasse

  • BFH, 04.04.2006 - VI R 11/03

    Einräumung von Aktien-Optionsrechten durch die Konzernmutter beinhaltet nicht

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 571 abgedruckt.
  • FG Köln, 17.12.2002 - 8 K 9357/98

    Zuschüsse zu Spar- und Aktienkaufplänen, Aktienoptionen und

    Wegen der weiteren Einzelheiten hierzu wird auf den Inhalt dieses Vermerks (Bl. 79, 80 d.A. 8 K 9351/98) Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten hierzu wird auf den Inhalt dieser Niederschrift (Bl. 85-87 d.A. 8 K 9351/98) Bezug genommen.

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